Der Präsident des Bundesrates in Deutschland ist das oberste repräsentative Amt, das jährlich wechselt. Der Präsident wird von den Ministerpräsidenten der 16 deutschen Bundesländer gewählt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Sitzungen des Bundesrates zu leiten und dessen Arbeit zu koordinieren.
Der Präsident des Bundesrates vertritt den Bundesrat nach außen, empfängt ausländische Staatsgäste und nimmt an offiziellen Veranstaltungen teil. Er hat jedoch keine politische Entscheidungsbefugnis, da der Bundesrat als Gremium der Länder vor allem die Interessen der Länder in den politischen Entscheidungen des Bundes berücksichtigt.
Der Präsident des Bundesrates hat eine Amtszeit von einem Jahr und wird in dieser Funktion von einem Vizepräsidenten und zwei weiteren Stellvertretern unterstützt. Die Wahl des Bundesratspräsidenten erfolgt meist durch Konsens, wobei der Ministerpräsident des Bundeslandes, das aktuell den Vorsitz im Bundesrat innehat, oft als Präsident ausgewählt wird.
Der Bundesratspräsident hat symbolische Aufgaben und repräsentiert die Länderinteressen auf Bundesebene. Er hat jedoch keinen eigenen politischen Gestaltungsspielraum.
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